Mitgliedschaft
Die DIFGB hat derzeit über 80 Mitglieder. Es sind zwei Arten von Mitgliedschaft möglich.
Ordentliche Mitglieder: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler z.B. aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Medizin, Soziologie und Rechtswissenschaften, die wissenschaftlich auf dem Gebiete der geistigen Behinderung tätig sind.
Außerordentliche Mitglieder: Personen oder Institutionen, Organisationen, Verbände etc., die an den Zielen der DIFGB interessiert sind und diese unterstützen.
Anträge auf Mitgliedschaft sind an den Vorstand der DIFGB zu richten. Einem Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft sollten Angaben zu wissenschaftlichen Schwerpunkten sowie ein Publikationsverzeichnis beigefügt werden. Ein Antrag auf außerordentliche Mitgliedschaft von Einzelpersonen sollte Angaben über das spezielle Interesse an den Zielen der DIFGB enthalten.
Institutionen (Verbände etc.) werden gebeten, ihrem Antrag auf außerordentliche Mitgliedschaft eine Beschreibung der Institutionsaufgaben (evtl. Satzung) beizufügen.
Die Mitgliedschaft beinhaltet u.a.
- Einladung zu und vergünstigte Teilnahme an jährlichen Fachtagungen
- Erhalt des Mitgliederverzeichnisses mit Anschriften der Mitglieder
- Regelmäßige Rundschreiben
Über weitere Aktivitäten der DIFGB wird regelmäßig in der Zeitschrift "Geistige Behinderung" informiert.
Mitglied werden
Um Mitglied des Deutsche Interdisziplinäre Gesellschaft zur Förderung der Forschung für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. zu werden, füllen Sie einfach das für Sie passende Formular aus.
Wir freuen uns schon, Sie als Mitglied willkommen zu heißen.